Der Sachverständigenrat der Bundesregierung
hat sich in seinem Jahresgutachten 2003/04 auch zur Frage der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer geäußert. Er hält es für möglich gehalten, die Kirchensteuer nicht als unbegrenzte Sonderausgabe zu berücksichtigen, sondern als von der Steuerschuld in begrenzter Höhe abzusetzende Spende.
Auf Rückfragen antwortete der Sachverständigenrat: "Diesen Aussagen
ist im Augenblick nichts hinzuzufügen und (sie) beantworten meiner Ansicht nach
auch die Abweichung von der Position von Herrn Kirchhof.", der die Zahlung
der Kirchensteuer bekanntlich als eine "indisponible" Aufwendung
erachtet, die aus Verfassungsgründen in un(!)begrenzter Höhe abzugsfähig sein
müsse.
Mail vom 7.11.2004